Unsere Bestattungsarten
Einzelheiten einer Bestattung
Es gibt eine Reihe von verschiedenen Bestattungsarten. Zu den klassischen zählen sicherlich die Erdbestattung, die Feuerbestattung sowie die Seebestattung. Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren alternative bzw. erweiternde Bestattungsformen gefunden, die jedoch nicht in allen Regionen verwirklicht werden können. Grundsätzlich wird die Wahl der Bestattungsart bestimmt durch persönliche Überzeugungen, religiöse Motive und Lebenseinstellungen. Auch finanzielle Umstände spielen hier eine Rolle. Hat der Verstorbene eine formgerechte Willenserklärung über die von ihm gewünschte Form der Bestattung hinterlassen, so sollten sich die Angehörigen daran halten. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Hinterbliebenen als Entscheidungsberechtigte die Form und Art der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln.
Für eine erste Orientierung finden Sie hier eine Übersicht der unterschiedlichen Grabarten, die auf den Erfurter Friedhöfen möglich sind:
Grabstätten für Urnenbeisetzungen
- Urnenreihengrab
- Urnenwahlgrab
- Partnergrab
- Baumgrab
- Urnengemeinschaftsgrab
- Urnengemeinschaftsanlage
Grabstätten für Erdbestattungen
- Erdreihengrab
- Erdwahlgrab, einstellig
- Erdwahlgrab, mehrstellig
- Kindergrab
Erdbestattung
Bei dieser traditionellen Bestattungsform wird der Sarg nach der Trauerfeier auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt.
Feuerbestattung
Eine Abschiednahme an der Urne bzw. eine Trauerfeier erfolgt in der Regel nach der Kremation des Verstorbenen.
Erdbestattung
Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung. Es kann grundsätzlich zwischen einem Reihen- oder einem Wahlgrab (Doppel- und Familiengrab) entschieden werden.
Bei einem Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofssatzung selbst bestimmt werden. Je nach Art können mehrere Beisetzungen in einer Grabstelle vorgenommen werden. Ist bereits ein Grab vorhanden, wird die Verwendbarkeit geprüft und die Zustimmung des Nutzungsberechtigten eingeholt. Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehreren Wahlgrabstätten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden.
In der Regel muss das Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn in eine mehrstellige Grabstätte eine weitere Bestattung erfolgt. Erforderlich ist dann die Nachzahlung der Gebühr für alle Grabstellen der jeweiligen Grabeinheit auf die gesetzliche Ruhefrist des Friedhofs. Diese ist bei den Friedhöfen je nach Bodenverhältnissen unterschiedlich.
Feuerbestattung
Bei einer Feuerbestattung ist eine besondere Vereinbarung in jedem Fall notwendig. Entweder hat der Verstorbene eine handschriftliche Willensbekundung mit entsprechendem Inhalt hinterlassen oder die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung ab. Für die Beisetzung, die wenige Tage später vorgenommen werden kann, gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Erdbestattung.
In einem Urnenwahlgrab können bis zu 4 Urnen beigesetzt sowie die Grabstelle von den Angehörigen ausgewählt werden. Die Gestaltung des Grabsteines und die Grabpflege werden von den Hinterbliebenen selbst übernommen.